Pflegegrad beantragen – so geht’s Schritt für Schritt
24.10.2025
Wenn ein geliebter Mensch pflegebedürftig wird, steht die Familie plötzlich vor vielen Fragen. Eine der ersten lautet: Wie beantrage ich einen Pflegegrad – und was passiert danach?
Gerade in dieser Phase ist es wichtig, strukturiert und informiert vorzugehen. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie in Kassel und Umgebung einen Pflegegrad beantragen, worauf Sie achten sollten – und welche Unterstützung Sie dabei erhalten können.
1. Wer kann einen Pflegegrad beantragen?
Ein Pflegegrad kann beantragt werden, wenn jemand im Alltag regelmäßig Unterstützung benötigt – etwa beim Anziehen, Essen, Duschen oder in der Haushaltsführung.
Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person selbst oder von einer bevollmächtigten Person (z. B. Angehörige, Betreuer) gestellt werden.
2. Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag erfolgt direkt bei der zuständigen Pflegekasse, die der Krankenkasse angeschlossen ist.
z. B. AOK Hessen, Barmer, DAK, Techniker Krankenkasse oder IKK.
Ein formloser Antrag per Telefon oder schriftlich reicht zunächst aus – Sie erhalten dann automatisch die offiziellen Unterlagen.
3. Der Begutachtungstermin des MD (Medizinischer Dienst)
Nach dem Antrag meldet sich der Medizinische Dienst (MD), um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren.
👉 Tipp: Bereiten Sie sich gut auf diesen Termin vor!
Notieren Sie, bei welchen Tätigkeiten Hilfe nötig ist.
Bitten Sie, wenn möglich, eine vertraute Person, beim Termin dabei zu sein.
Auch bei Kindern erfolgt die Begutachtung durch den medizinischen Dienst, in der Regel durch Kinderkrankenpfleger(innen).
4. Die Entscheidung der Pflegekasse
Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid, in dem der Pflegegrad (1–5) festgelegt wird.
Erst ab Pflegegrad 2 bestehen Ansprüche auf Pflegegeld und viele weitere Leistungen.
Falls Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen – gerne unterstütze ich Sie dabei.
5. Welche Leistungen sind möglich?
Je nach Pflegegrad stehen verschiedene Leistungen zur Verfügung:
- Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige)
- Pflegesachleistungen (bei Pflegedienst)
- Kombinationsleistungen
- Entlastungsbetrag (131 € monatlich)
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel
- Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Zuschuss zu Hausnotrufsystemen
- Zuschüsse zu Wohnumfeldverbesserungen
Eine individuelle Beratung hilft, diese Leistungen optimal zu kombinieren.
6. Mein Tipp aus der Praxis
Viele Familien beantragen den Pflegegrad zu spät oder wissen nicht, dass schon geringe Einschränkungen (z. B. bei Demenz, Mobilität) oder auch Säuglinge berücksichtigt werden können.
Ein früher Antrag ist daher wichtig – Sie verschenken sonst wertvolle Unterstützung.
Sie möchten den Pflegegrad für sich oder einen Angehörigen beantragen und wünschen Unterstützung beim Ablauf oder bei der Vorbereitung auf den MD-Termin?
💬 Ich begleite Sie persönlich in Kassel und Umgebung – kompetent, einfühlsam und unabhängig.
