Beratungseinsätze nach § 37.3
Jeder Pflegebedürftige in Deutschland hat Anspruch auf einen kostenlosen Beratungsbesuch in regelmäßigen Abständen.
Für Bezieher von Pflegegeld ab Pflegegrad 2 sind diese Beratungsbesuche verpflichtend, das Ziel ist die Sicherstellung der häuslichen Versorgung, sowie die Unterstützung pflegender Angehöriger.
Pflegegrad 1: freiwillige Inanspruchnahme
Pflegegrad 2 und 3: 2x jährlich
Pflegegrad 4 und 5: 4x jährlich